Das Fachgebiet des Spezialtiefbaus umfasst Techniken und Verfahren, die im Grundbau zur Ertüchtigung, Stabilisierung – also Erhöhung der Tragfähigkeit oder Abdichtung des Baugrundes dienen und über den allgemeinen Tiefbau hinausgehen. Dazu zählen z. B. Bohrpfähle, Schlitzwände, Ankerbohrungen, Baugrundinjektionen, Düsenstrahlverfestigungen, Grundwasserhaltungen u. drgl., mit welchen u. a. tiefe Baugruben, Tunnelvortriebe, grabenlose Leitungsverlegungen, Bauwerksgründungen, Bauwerkshebungen, Hangsicherungen ausgeführt bzw. saniert werden. Als Grundlage für deren Anwendung beinhaltet der Spezialtiefbau auch Methoden zur Erkundung und Beschreibung des Baugrundes.
Spezialtiefbau lebt vom Erfindergeist der ausführenden Fachleute und der Kreativität der planenden Ingenieure. Oftmals können Sachverhalte und erforderliche Maßnahmen beim Bauen im Boden, dem “geheimnisvollen Baustoff”, nur anhand von Beobachtungen und logischen Schlussfolgerungen festgestellt werden.
Entsprechend vielschichtig ist die rechtliche Lage bei der Vereinbarung und Abwicklung von Bauverträgen. Häufig stehen sich Vertragspartner mit sehr ungleichem Kenntnisstand über die technische und baurechtliche Situation gegenüber. Daraus folgen nicht selten Missverständnisse und festgefahrene Kontroversen.
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